Kostenübernahme

Wenn Sie Interesse an meinem Angebot haben, melden Sie sich gerne! Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Gerne berate ich Sie auch zu Fragen der Kostenübernahme.

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich dabei die vertraglichen Bedingungen unterscheiden können, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und welche Unterlagen Ihre Krankenkasse für die Bewilligung benötigt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell habe ich leider aufgrund meines Versorgungsauftrags keine Kapazitäten für privat versicherte Klient:innen.

Beihilfeberechtigte

Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren, die nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abrechnen, sind beihilfefähig. Diese Bedingungen werden in meiner Praxis erfüllt. Sie haben daher das Recht sich direkt an mich zu wenden. Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie eine Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbstzahler:innen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, haben Sie mehrere Vorteile. So müssen Sie sich um keine Antragsformalitäten kümmern und können selber frei über die Dauer der Therapie bestimmen. Auch empfinden manche Menschen die so gewonnene Diskretion als wünschenswert. Die Kosten für eine Einzel- oder Paartherapie bzw. Beratung / Coaching belaufen sich auf Euro 150,- für eine 50-minütige bzw. Euro 240,- für eine 90-minütige Sitzung.

Gesetzlich Versicherte

Ich besitze einen Kassensitz und kann Systemische Therapie sowie Verhaltenstherapie mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hierfür ist keine Überweisung des Hausarztes notwendig. Eine Besonderheit der Systemischen Therapie ist, dass sie auch als Kassenleistung im Mehrpersonensetting (Paare, Familien…) durchgeführt werden darf.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und bitten Sie um Zustellung der entsprechenden Antragsformulare. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung.

Bundeswehr & Bundespolizei

Soldat:innen können eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) vorlegen, die zuvor vom Truppenarzt ausgestellt wird. Weitere Information finden Sie hier. Auch Bundespolizist:innen können sich direkt an eine Privatpraxis wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Paar- & Familientherapie

Die Kosten für Paar- und Familientherapie werden leider grundsätzlich nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen, da sie gemäß den gesetzlichen Richtlinien nicht als Behandlungsmethoden für psychische Erkrankungen anerkannt sind. Eine Ausnahme bildet die Systemischen Therapie einer Einzelperson, die auch im sogenannten Mehrpersonensetting durchgeführt werden kann. In diesem Fall werden die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Fall der Familientherapie können, wenn das Wohl oder die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, die Kosten auch durch die Jugendämter oder den Sozialhilfeträger übernommen werden. Die Kosten für Selbstzahler:innen für eine Paartherapie belaufen sich auf Euro 150,- für eine 50-minütige bzw. Euro 240,- für eine 90-minütige Sitzung.

Beratung & Supervision

Die Kosten für eine psychologische Beratung, ein Coaching oder Supervision werden weder von privaten noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da sie keine Behandlungsmethoden für psychische Erkrankungen darstellen. In einem schriftlichen Beratungsvertrag zwischen Ihnen als Klient:in und mir als Berater / Coach / Supervisor legen wir vorab die Rahmenbedingungen der Beratung / des Coachings / der Supervision fest. Bei Coaching / Supervision mit klarem Bezug auf das berufliche Umfeld besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dieses im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.